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Poool - Das Rückgrat Ihrer Unternehmensdaten.

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Alles zum Thema XRechnung (E-Rechnung)

Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie wissen müssen.

Ist ein PDF ein zulässiges Format??

Nein, ein PDF ist keine E-Rechnung. Zwar wird ein PDF digital erstellt, aber es enthält keine maschinenlesbaren und strukturierten Daten im XML-Format. Deshalb können PDF-Rechnungen nicht automatisch weiterverarbeitet werden und erfüllen somit nicht die Anforderungen der EN 16931 für E-Rechnungen.

Kann ich elektronische Rechnungen mit Word oder Excel erstellen?

Nein, mit Standardprogrammen wie Excel oder Word lassen sich keine rechtskonformen E-Rechnungen erstellen, da sie die erforderlichen maschinenlesbaren Formate nicht unterstützen. Spezialisierte Software wie die von Poool kann E-Rechnungen gemäß XRechnung oder ZUGFeRD erstellen und exportieren. Es empfiehlt sich daher, ein geeignetes Rechnungsprogramm wie Poool zu verwenden.

Was ist ZUGFeRD?

ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist ein Datenformat für elektronische Rechnungen. Es ermöglicht den Austausch von Rechnungen im PDF-Format, die zusätzlich strukturierte maschinenlesbare Daten im XML-Format enthalten. Es kann sowohl von Maschinen als auch von Menschen gelesen werden.

Was ist XRechnung?

XRechnung ist ein standardisiertes XML-Datenformat für elektronische Rechnungen, das speziell für den Austausch mit öffentlichen Auftraggebern (B2G) in Deutschland entwickelt wurde. Es erfüllt die Anforderungen der europäischen Norm EN 16931. Es ist nur von Maschinen bzw. spezieller Rechnungssoftware lesbar.

ZUGFeRD oder XRechnung: Welches Format ist das richtige für mich?

Die Wahl des richtigen Rechnungsformats ist entscheidend, um die Anforderungen Ihrer Geschäftspartner zu erfüllen. Der XRechnung-Standard ist besonders relevant, wenn Sie mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten, da dieses Format bei B2G-Transaktionen (Business-to-Government) oft verpflichtend ist. Für den B2B-Bereich (Business-to-Business) hat sich hingegen das ZUGFeRD-Format etabliert, da es sowohl maschinenlesbare Daten als auch eine für Menschen leicht lesbare Ansicht in einer einzigen Datei kombiniert.
Um stets flexibel zu bleiben, empfiehlt sich der Einsatz von Software, wie beispielsweise Poool. Mit solchen Tools können Sie Rechnungen in beiden Formaten erstellen und sich so den jeweiligen Anforderungen Ihrer Partner anpassen. Um Kompatibilitätsprobleme von vornherein auszuschließen, sollten Sie immer im Voraus klären, welches Format Ihr Geschäftspartner bevorzugt.

Wie lange müssen elektronische Rechnungen aufbewahrt werden?

E-Rechnungen müssen genauso lange aufbewahrt werden wie herkömmliche Papier- oder PDF-Rechnungen. Die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen beträgt 10 Jahre.

Was droht 2025 bei Nichtbefolgung der E-Rechnungspflicht ab 2025?

Unternehmen, die nach Ablauf der Übergangsfristen keine E-Rechnungen ausstellen, setzen sich erheblichen Risiken aus. Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften kann zu empfindlichen Bußgeldern führen. Zudem besteht die Gefahr von Zahlungsverzögerungen, da nicht-konforme Rechnungen von den Empfängern abgelehnt werden können, was den Zahlungsfluss erheblich stört. Auch aus steuerlicher Sicht bergen fehlerhafte Rechnungen Risiken, da sie zu Problemen bei der Steuerprüfung führen können. Eine frühzeitige Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung ist daher entscheidend, um sich vor diesen Konsequenzen zu schützen und reibungslose Geschäftsprozesse zu gewährleisten.

Gilt die Pflicht ab 2025 für alle Rechnungsarten, wie z. B. Korrekturrechnungen?

Ja, die E-Rechnungspflicht beschränkt sich nicht allein auf Standardrechnungen, sondern gilt auch für weitere Rechnungsarten im geschäftlichen Verkehr. Dies umfasst sowohl Korrekturrechnungen als auch Teil- und Abschlagsrechnungen, die ebenfalls in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt werden müssen. Auch Stornorechnungen unterliegen den gleichen Anforderungen wie die Originalrechnungen, die sie aufheben. Für Rechnungen an Privatkunden (B2C) bleibt die Nutzung von traditionellen Papier- oder PDF-Rechnungen hingegen weiterhin erlaubt.

Muss ich ab 2025 ausschließlich elektronische Rechnungen erstellen?

Papier- oder PDF-Rechnungen sind nicht zwingend vorgeschrieben, aber weiterhin in bestimmten Fällen erlaubt. Wenn der Empfänger zustimmt, können Sie weiterhin eine Rechnung in Papierform oder als PDF verschicken; ohne diese Zustimmung muss die Rechnung zwingend als E-Rechnung bereitgestellt werden. Diese Pflicht entfällt zudem im B2C-Geschäft, da sie im Privatkundenbereich nicht gilt. Darüber hinaus gibt es bestimmte Ausnahmen, wie beispielsweise für Kleinunternehmer, die unter Umständen weiterhin andere Formate verwenden dürfen. Dennoch ist es ratsam, frühzeitig auf die elektronische Rechnungsstellung umzusteigen, um auch in Zukunft rechtssicher zu handeln und den Prozess zu optimieren.

Welche Kosten entstehen durch die Umstellung?

Die Einführung einer Software zur Unterstützung von E-Rechnungen erfordert zwar eine Investition, doch diese bleibt überschaubar und rechnet sich langfristig. Durch automatisierte Prozesse sparen Unternehmen wertvolle Zeit, was die Kosten schnell ausgleicht. Zudem sind moderne Lösungen wie orgaMAX intuitiv gestaltet, sodass die Einarbeitung zügig und unkompliziert erfolgt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns.

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