HOAI Honorarberechnung in Poool

HOAI - Alles, was du als Architekt und Ingenieur
wissen musst

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist die Rechtsverordnung zur Honorarberechnung von Planungsleistungen im Bauwesen in Deutschland. Sie gilt für Architekten, Bauingenieure und Fachplaner (z. B. für Statik, TGA oder Freianlagen). Das HOAI-Honorar berechnet sich aus vier Faktoren: den anrechenbaren Kosten des Bauwerks, der Honorarzone (Schwierigkeitsgrad), der Honorarstafel sowie den erbrachten Leistungsphasen (LPH 1–9). Seit der HOAI-Reform 2021 dienen die Honorartafeln als unverbindliche Orientierungswerte für freie Preisvereinbarungen.


Was ist die HOAI? Definition und Funktionsweise

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine bundesweit gültige Rechtsverordnung in Deutschland. Sie regelt die transparente Berechnung von Honoraren für Architekten-, Ingenieur- und Fachplanungsleistungen bei Bauprojekten. Seit der HOAI-Reform 2021 dienen die Honorartafeln als unverbindliche Orientierungswerte für freie Preisvereinbarungen.

Anwendungsbereich & Fachdisziplinen

Die HOAI gilt für Planungsleistungen in den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Ingenieurwesen. Sie umfasst Grundleistungen (z. B. Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung) sowie Beratungsleistungen (z. B. Umweltverträglichkeit, Bauphysik, Vermessung, Bodenmechanik).

Die 4 Faktoren der Honorarberechnung
  • Anrechenbare Kosten: Der kalkulatorische Bauwert (Nettokosten der Kostengruppen 300 & 400 nach DIN 276, exkl. Umsatzsteuer), der als Berechnungsgrundlage dient.
  • Leistungsphasen (LPH 1–9): Aufteilung des Projekts von der Grundlagenermittlung (LPH 1) bis zur Objektbetreuung (LPH 9).
  • Honorarzonen (I–V): Bewertung des planerischen Schwierigkeitsgrads – von Zone I (sehr geringe Anforderungen) bis Zone V (sehr hohe Anforderungen).
  • Honorarsatz: Frei vereinbarer Satz innerhalb des Rahmens vom Basissatz (Mindestsatz) bis zum oberen Honorarsatz (Höchstsatz).
LPLeistungsphaseAnteil
1Grundlagenermittlung

Die grundlegenden Anforderungen und Ziele des Projekts werden ermittelt: Informationen zu Standort, Budget und technischen Voraussetzungen werden gesammelt.

2 %
2Vorplanung

Erste konzeptionelle Ideen werden als Skizzen, Pläne oder Modelle entwickelt. Verschiedene Varianten werden geprüft und bewertet.

7 %
3Entwurfsplanung

Auf Basis der Vorplanung wird der Entwurf weiter ausgearbeitet. Es entstehen detailliertere Pläne mit gestalterischen und funktionalen Aspekten.

15 %
4Genehmigungsplanung

Die Entwurfsunterlagen für die Baugenehmigung werden vorbereitet. Alle erforderlichen Informationen und Nachweise werden zusammengestellt.

3 %
5Ausführungsplanung

Die zur Umsetzung notwendigen Pläne und Unterlagen entstehen – mit detaillierten Angaben zu Materialien, Maßen und technischen Lösungen.

25 %
6Vorbereitung der Vergabe

Leistungsverzeichnisse mit allen Gewerken und Leistungen werden erstellt. Sie dienen als Grundlage für die Vergabe der Bauleistungen.

10 %
7Mitwirkung bei der Vergabe

Der Architekt oder die Architektin unterstützt bei der Auswahl geeigneter Auftragnehmer. Angebote werden geprüft und Vertragsverhandlungen geführt.

4 %

Wie wird das Honorar berechnet?

Das 100 %-Honorar wird anhand von vier Faktoren ermittelt: dem Leistungsbild, den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und dem Honorarsatz. Aus diesen Größen ergibt sich das Gesamthonorar für alle Leistungsphasen zusammen.

Das Honorar für eine einzelne Leistungsphase erhält man, indem das 100 %-Honorar mit dem festgelegten Prozentsatz der jeweiligen Phase multipliziert wird. Wird also nur ein Teil der Leistungsphasen beauftragt, lässt sich das anteilige Honorar direkt aus der Aufteilung oben ableiten.

HOAI - Q&A

Häufig gestellte Fragen
zur HOAI

Wichtige Infos rund um die HOAI

Was genau versteht man unter der HOAI

Die HOAI ist die Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Ihre Regelungen werden für die Berechnung des Honorars zugrunde gelegt. Das Honorar richtet sich nach den Baukosten, dem Gebäudetyp und weiteren Faktoren.

Wo wird die HOAI angewendet?

Die HOAI regelt die Vergütung von Planungsleistungen von Architekt:innen und Ingenieur:innen in den Bereichen Bauwesen, Architektur und Stadtplanung. Nicht eingeschlossen sind Vermessungswesen, Bauphysik, Umweltverträglichkeit und Bodenmechanik.

Wie viele Leistungsphasen hat die HOAI?

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) umfasst insgesamt 9 Leistungsphasen (LPH). Diese bilden den gesamten Planungs- und Bauprozess von der ersten Idee bis zur Betreuung des fertigen Gebäudes ab. Die 9 Leistungsphasen der HOAI im Überblick:

  • LPH 1: Grundlagenermittlung,
  • LPH 2: Vorplanung,
  • LPH 3: Entwurfsplanung,
  • LPH 4: Genehmigungsplanung,
  • LPH 5: Ausführungsplanung,
  • LPH 6: Vorbereitung der Vergabe,
  • LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
  • LPH 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung),
  • LPH 9: Objektbetreuung und Dokumentation
  • Ist die HOAI für Architekten und Ingenieure verpflichtend?

    Seit dem 1. Januar 2021 ist die HOAI nicht mehr gesetzlich verbindlich. In der Praxis dient sie Architekt:innen und Ingenieur:innen jedoch weiterhin als bewährter Orientierungsrahmen für die Berechnung von Honoraren.

    Wie werden die Honorarzonen bestimmt?

    Die Honorarzonen 1 bis 5 richten sich nach der Schwierigkeit der Planungsleistung. Zone 1 steht für sehr geringe, Zone 5 für sehr hohe Planungsanforderungen. Die Zone beeinflusst zusammen mit den anrechenbaren Kosten und dem Honorarsatz die Höhe des Honorars.

    Wie werden die Honorare nach HOAI berechnet?

    Das Gesamthonorar (100 %) für alle Leistungsphasen setzt sich aus vier Faktoren zusammen:

  • Leistungsbild: Der Umfang der vereinbarten Planungsleistung.
  • Anrechenbare Kosten: Die relevanten Baukosten des Objekts (auf Nettobasis).
  • Honorarzone: Der mehraufwandabhängige Schwierigkeitsgrad des Projekts.
  • Honorarsatz: Die vertraglich vereinbarte Spanne zwischen Mindest- und Höchstsatz.

  • Berechnung einzelner Leistungsphasen: Um das Honorar für eine bestimmte Leistungsphase zu ermitteln, wird das 100 %-Gesamthonorar mit dem jeweiligen prozentualen Anteil der Phase multipliziert. Bei einer Teilbeauftragung zahlen Sie somit nur die Anteile der tatsächlich genutzten Phasen.

    Seit wann gibt es die HOAI?

    Die erste Version der HOAI wurde im September 1976 veröffentlicht und trat 1977 in Kraft. Die aktuelle Fassung ist die HOAI 2021.

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